Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Julia Decker

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten alsvereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artist Julia Decker zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist Julia Decker und ihrem Auftraggeber zustande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Make-up Artist Julia Decker zu einem festen Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für den Make-up Artist Julia Decker und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Die Festbuchung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Make-up Artist Julia Decker an den Auftraggeber, die er per Email erhält. Im Falle einer Festbuchung steht dem Make-up Artist Julia Decker das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-up Artist Julia Decker nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Make-up Artist Julia Decker kann für die angebotenen Dienstleistungen, stundenweise (Honorar wird extra vereinbart), halbe Tage (5 Stunden) oder ganze Tage (10 Stunden) gebucht werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit dementsprechend nach Stunden berechnet.

Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung im Profibereich hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten wie Materialkosten, Kosten für Styling, Servicegebühren, Reise- bzw. Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Make-up Artist Julia Decker nach den steuerlichen Vorschriften zu tragen. Nach Absprache werden diese vorab in voller Höhe oder anteilig an den Makeup Artist Julia Decker ausbezahlt. Ansonsten ist der Make-up Artist Julia Decker nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make-up Artist Julia Decker berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.

Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make-up Artist Julia Decker zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Make-up Artist Julia Decker muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

Honorar

Das Honorar des Make-up Artist Julia Decker deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie eventuell entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-up Artist Julia Decker ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artist Julia Decker unzulässig.

Ausfallhonorar

Die Nichterfüllung des Auftrages, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist Julia Decker dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Makeup Artist Julia Decker mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make-up Artist Julia Decker in diesem Falle nicht.

Testshootings

Für so genannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make-up Artist Julia Decker für ihre Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zur Verwendung von Layouts oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Make-up Artist Julia Decker ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Make-up Artist Julia Decker im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Make-up Artist Julia Decker dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Make-up Artist Julia Decker gesondert zu vergüten.

Haftung

Make up Artist Julia Decker übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt und der Schaden auf dem Kunden gelieferten Information beruht oder sich diese Information als unzureichend herausstellt. Zudem übernimmt Make up Artist Julia Decker keine Haftung für allergische Reaktionen die während einer Behandlung durch die verwendeten Produkte auftreten. Allergische Reaktionen sind bei den von ihr verwendeten Produkten eher unwahrscheinlich, können aber nie ganz ausgeschlossen werden.

Namensnennung

Der Make-up Artist Julia Decker hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.

Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Make-up Artist Julia Decker verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Verwendung von Bildmaterial

Der Make-up Artist Julia Decker ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Make-up Artist Julia Decker einverstanden ist/sind.

Nebenabreden

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.