Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Julia Decker
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten alsvereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artist Julia Decker zum vertraglich
vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist Julia
Decker und ihrem Auftraggeber zustande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn
nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht
gewährt.
Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Make-up Artist Julia Decker zu einem festen
Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der
optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde,
nicht zu einer festen Buchung führt.
Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für den Make-up Artist Julia Decker und den Auftraggeber verbindliche
Auftragserteilung dar. Die Festbuchung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den
Make-up Artist Julia Decker an den Auftraggeber, die er per Email erhält.
Im Falle einer Festbuchung steht dem Make-up Artist Julia Decker das vereinbarte Honorar auch dann
in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-up Artist Julia Decker nicht zu
vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3
Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Der Make-up Artist Julia Decker kann für die angebotenen Dienstleistungen, stundenweise (Honorar
wird extra vereinbart), halbe Tage (5 Stunden) oder ganze Tage (10 Stunden) gebucht werden. Es
werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung
von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum
hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit dementsprechend nach Stunden berechnet.
Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Festbuchung im Profibereich hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten wie
Materialkosten, Kosten für Styling, Servicegebühren, Reise- bzw. Übernachtungskosten sowie Spesen
bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Make-up Artist Julia Decker nach den steuerlichen
Vorschriften zu tragen. Nach Absprache werden diese vorab in voller Höhe oder anteilig an den Makeup
Artist Julia Decker ausbezahlt. Ansonsten ist der Make-up Artist Julia Decker nicht verpflichtet,
seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag
erweitert, ist der Make-up Artist Julia Decker berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie
entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Anreise
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom
Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so
werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage
ist das Tageshonorar.
Gestalterische Auffassung
Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs
anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make-up Artist Julia
Decker zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/
Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt
vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren
Werkes gesondert zu honorieren.
Mängelrügen an der Leistung des Make-up Artist Julia Decker muss der Auftraggeber unverzüglich
während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut
er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel
betrifft.
Honorar
Das Honorar des Make-up Artist Julia Decker deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des
Honorars sowie eventuell entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-up Artist Julia Decker ist
jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artist Julia Decker unzulässig.
Ausfallhonorar
Die Nichterfüllung des Auftrages, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur
aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert
der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup
Artist Julia Decker dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin
angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Makeup
Artist Julia Decker mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.
Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make-up Artist
Julia Decker in diesem Falle nicht.
Testshootings
Für so genannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make-up Artist Julia
Decker für ihre Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein
sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber
später zu anderen Zwecken, z.B. zur Verwendung von Layouts oder im Rahmen einer
Werbekampagne verwertet werden, steht dem Make-up Artist Julia Decker ein zusätzliches
angemessenes Honorar zu.
Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten
Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
Leistungen des Make-up Artist Julia Decker im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen
ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Make-up Artist
Julia Decker dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder
ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch
durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die
Leistung des Make-up Artist Julia Decker gesondert zu vergüten.
Haftung
Make up Artist Julia Decker übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu
Schaden kommt und der Schaden auf dem Kunden gelieferten Information beruht oder sich diese
Information als unzureichend herausstellt.
Zudem übernimmt Make up Artist Julia Decker keine Haftung für allergische Reaktionen die während
einer Behandlung durch die verwendeten Produkte auftreten. Allergische Reaktionen sind bei den von
ihr verwendeten Produkten eher unwahrscheinlich, können aber nie ganz ausgeschlossen werden.
Namensnennung
Der Make-up Artist Julia Decker hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes
(einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt
die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.
Verjährung
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Make-up Artist Julia Decker
verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung beruhen.
Verwendung von Bildmaterial
Der Make-up Artist Julia Decker ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale
Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur
Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu
veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür
ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den
Make-up Artist Julia Decker einverstanden ist/sind.
Nebenabreden
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.